| Die Fischerprüfung ist im Bundesland Niedersachsen grundsätzlich die notwendige Voraussetzung für die Ausübung des Fischfanges mit der Handangel. Sie ist auch Voraussetzung zum Erlangen des behördlichen Fischereischeines.
In Zusammenarbeit mit dem Landessportfischerverband Niedersachsen e.V. / Bezirksverband 18 bietet unser Verein in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahres allen interessierten Anglern die Möglichkeit, an einem Lehrgang zur Fischerprüfung teilzunehmen.
Im Rahmen von Schulungsabenden (mit mindestens 30 Unterrichtsstunden) werden die nachfolgenden Sachgebiete der Fischerprüfung unterrichtet: |